Liebe Eltern der Grundschulen in Heiligenhafen und in Großenbrode!
Nachdem das neue Schuljahr unter „Corona-Bedingungen gestartet ist, hat nun die Landesregierung eine Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen.
Danach gilt ab 24. August 2020 eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen
in Schulen. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler vor Vollendung des sechsten Lebensjahres. Für uns bedeutet das aber nur wenig Veränderung, denn der überwiegende Teil der Schülerinnen und Schüler hatte immer eine MNB dabei und hat sie auch getragen.
Ab jetzt gilt aber die Regelung, dass ein Kind ohne Mund- und Nasenschutz das Schulgebäude nicht betreten darf. Daher unsere Bitte an Sie: Achten Sie darauf, dass Ihr Kind über eine MNB verfügt. Ein zweiter Schutz sollte als Ersatz im Ranzen vorhanden sein.
Nicht tragen müssen die Kinder die MNB
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im Unterricht
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auf dem zugewiesenen Pausenbereich, weil dieser an unseren Schulen nur von einer Kohorte genutzt wird
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beim Sportunterricht
Getragen werden muss die MNB
immer dann, wenn der Sicherheitsabstand (1,5m) zu Personen, die nicht zur Kohorte gehören, nicht eingehalten werden kann bzw. mit der Begegnung einer fremden Person gerechnet werden muss:
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immer auf den Wegen durch das Gebäude und zu den Pausenbereichen
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bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes
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auf Schulwegen zwischen Bushaltestellen und der Schule.
Wo krankheitsbedingt das Tragen einer MNB nicht möglich ist, wird um Rücksprache gebeten und ein eindeutiges ärztliches Attest muss vorliegen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und für Ihre Unterstützung!
Das Team der TSS in Großenbrode und in Heiligenhafen