Schulelternbeirat

Der Klassenelternbeirat

 

Der Klassenelternbeirat wird von den Eltern jeder Klasse alle 2 Jahre für 2 Jahre gewählt:

 

1. Elternvertreter (EV), 2. Elternvertreter, 3. Eltervertreter (Schriftführer).

 

Die Aufgaben des Elternvertreter sind die Einberufung der Elternabende unter Absprache mit dem/der Lehrer/in.

 

Er / Sie sollte Bindeglied und bei Problemen Vermittler zwischen Eltern und Schule sein.

 

Er / Sie nimmt an den Sitzungen des Schulelternbeirats (SEB) teil und leitet die Informationen aus den SEB-Sitzungen und der Schulkonferenz (SK) an die Eltern der Klasse weiter.

 

Er / Sie nimmt beobachtend an der Zeugniskonferenz seiner / ihrer Klasse teil.

 

Der Schulelternbeirat (SEB)

 

Der Schulelternbeirat setzt sich aus allen gewählten Elternvertretern zusammen. Stimmberechtigt ist je ein Elternvertreter pro Klasse.

 

Der Schulelternbeirat wählt aus seinen Reihen einen Vorstand. Dieser besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, einem/r Schriftführer/in sowie 8 Beisitzern (und weiteren 4 Ersatzleuten). Besonders gut erreichen Sie den Schulelternbeirat über das Sekretariat.

 

Dieser Personenkreis nennt sich "Erweiterter Vorstand" und soll den Vorsitzenden bei der Arbeit unterstützen. Der 1.Vorsitzende und die 8 Beisitzer nehmen als Vertreter der Elternschaft an der Schulkonferenz (SK) teil.

 

Der erweiterte Vorstand pflegt den Informationsaustausch zwischen Schule, Schulelternbeirat und den Arbeitsgemeinschaften und bemüht sich auf der Schulelternbeiratssitzung um Klärung von allgemeinen schulischen Problemen.

 

Auf den Schulelternbeiratssitzungen finden Vorbereitungen und Beratungen über schulbetreffende Angelegenheiten statt, zu Beschlüssen, die später auf der Schulkonferenz abgestimmt werden, z.B. Meinungsbild zu beweglichen Ferientagen, zu Projekten u.ä..

 

Die Sitzungen des Schulelternbeirates sind schulöffentlich, d.h. es können auch Gäste an den Sitzungen teilnehmen.

 

Die Schulkonferenz (SK)

 

 

Die Schulkonferenz (SK) setzt sich zusammen aus dem Schulleiter, der 1. Vorsitzenden des Schulelternbeirates und weiteren je 9 gewählten Lehrer/innen und Elternvertreter/innen.

 

Die Schulkonferenz beschließt alle wichtigen die Schule betreffenden Angelegenheiten: Investitionen, Veranstaltungen, das Schulprogramm und dessen Weiterentwicklung, die inhaltliche Gestaltung der Zeugnisse u.a.

 

Wir freuen uns auf Sie und Ihre neuen Ideen !

 

Weitere Informationen erhalten Sie am ersten Elternabend.